Notariat

Das Notariat bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeiten.

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und errichtet Urkunden, die bindend zwischen den Beteiligten und gegenüber Gerichten, Behörden und Dritten sind. Der Notar ist bei seiner Tätigkeit neutral und vertritt nicht die Interessen einer Partei.

Die Aufgabe des Notars ist es, den Willen und die Ziele einer Partei zu ergründen und auf dieser Basis rechtssicher formulierte Verträge und Erklärungen zu beurkunden. Die notarielle Tätigkeit bildet den Gegensatz zur einseitigen anwaltlichen Beratung und Interessenvertretung.

Der Notar ist insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:

Grundstücksrecht

Kaufverträge, Überlassungsverträge, Bestellung von Dienstbarkeiten (Wegerechten, Wohnrechten, Nießbrauchsrechten), Grunddienstbarkeiten (Grundschulden und Hypotheken), Löschung von Dienstbarkeiten

Erbrecht

Testamente, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Erbausschlagungen, Erbauseinandersetzungsverträge,

Familienrecht

Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen

Gesellschaftsrecht

Gründung von Gesellschaften (GmbH, KG, OHG, e. K., UG), Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Anmeldungen zum Handelsregister, Liquidation

Vorsorgerecht

Generalvollmachten, Patientenverfügungen, Grundstücksvollmachten, Betreuungsvollmachten

Vereinsrecht

Anmeldungen zum Vereinsregister (Gründungen und spätere Änderungen)